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Verfahrensregel · Gemeinnützigkeit

AO §§ 51 ff. — Gemeinnützigkeit & politische Tätigkeit

Abgabenordnung §§ 51-68 + BFH-Urteil V R 60/17 (10.01.2019)
ao-paragraph-51-gemeinnuetzigkeit
Aktuelle Fassung: 10.01.2019
dokumentiert

Worum es geht

Die §§ 51 ff. AO regeln die steuerliche Anerkennung der
Gemein­nützig­keit. Das BFH-Urteil zu Attac (10.01.2019)
bestätigte die Aberkennung der Gemein­nützig­keit, wenn die
Tätigkeit „allgemeinpolitischen Charakter" hat. Verlierer-Klasse:
politisch profilierte zivilgesellschaftliche NGOs (Attac,
Campact-Diskussion, DUH-Diskussion). Profiteur-Klasse:
industrie­nahe gGmbHs (z.B. INSM), deren Tätigkeit als
Bildungs­arbeit i.S.v. § 52 AO anerkannt bleibt.

Versionssprünge (2)

Wer hat von welcher Verschiebung profitiert?
10.01.2019
dokumentiert
BFH-Urteil V R 60/17: Aberkennung der Gemein­nützig­keit
Attac wegen „allgemein­politischer" Tätigkeit. Wirkungs­
asymmetrie: ähnliche Tätigkeits­profile auf der wirtschafts­
nahen Seite (INSM, Stiftung Familien­unternehmen) bleiben
unbeanstandet.
Profiteur — dokumentiert oder vermutet
Klasse: Wirtschafts­nahe gGmbHs / Stiftungen mit politischer Argumentations­produktion
[Q-7521] BFH-Urteil V R 60/17 vom 10.01.2019 — Aberkennung der Gemeinnützigkeit Attac (§…
Anker zu docs/hypothesen.md H-011.
29.12.2020
berichtet
Jahressteuergesetz 2020: Erweiterung des § 52 Abs. 2 AO
(zusätzliche Zwecke), partiell als Reaktion auf die Attac-
Debatte; Wirkungsbalance umstritten — DUH-Diskussion blieb.
Profiteur — dokumentiert oder vermutet
Klasse: Politische NGOs mit definitionsfähigen Bildungs-Anteilen
[Q-7522] LobbyControl: Gemeinnützigkeits­recht und Lobby-Spielraum für NGOs — Attac-Fall…